Grundsätzliches:
Abschiednehmen vom Leichnam eines Verstorbenen ist ein wesentlicher Schritt im Trauerprozess. Oft wird damit eine pathologische Trauer mit anhaltenden negativen Auswirkungen bei Hinterbliebenen vermieden.
Abschiednehmen darf aber immer nur ein Angebot an enge Verwandte und Partner sein und braucht eine einfühlsame Begleitung. Das Motiv der "Schonung" kann nur von den Hinterbliebenen auf sich selbst bezogen angewendet werden und muss akzeptiert werden. Es darf nicht von außen kommen.
Vorbereitung:
Abschiednehmen:
Die Hinterbliebenen nehmen von einem Menschen Abschied, den sie als Lebenden noch unmittelbar in Erinnerung haben. Für diese Begegnung brauchen sie Zeit, deren Länge nur sie selbst bestimmen können.
Wenn die Hinterbliebenen den Toten sehen, realisieren sie die Todesnachricht oft erst endgültig. Dabei sind (normale) Reaktionen unterschiedlichster Art möglich (Weinen, Schreien, Aggressionen, Stille, etc.).
Oft treten starke Konzentrationsmängel auf - Absprachen werden vergessen etc.
Nachsorge:
Die Verabreichung sedierender Medikamente (Diazepam, Valium etc.) sollte vermieden werden. Diese Medikamente verändern nicht die Ursache der Trauer, sondern verstärken den Eindruck, "neben sich zu stehen" oder alles "wie im Traum" zu erleben.
Sorgen Sie (z.B. im Gespräch mit Vertrauenspersonen) für die eigene Entlastung.
Stiftung Mayday
Frankfurter Strasse 124 63263 Neu-Isenburg
Tel 0700 77007701 Fax 0700 77007702
Email info@stiftung-mayday.de
Wir freuen uns über Ihre Mitwirkung und ganz sicher über Ihre größere oder kleinere Spende.
Spendenkonto: Nr. 4440, Frankfurter Sparkasse (BLZ 500 502 01)
IBAN: DE36 5005 0201 0000 0044 40 BIC-CODE: HELADEF1822