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Vorbereitung:
Gründliche Information über die Identität des Verstorbenen, die Umstände seines Todes, den Aufbahrungsort und den nötigen Transport (Heimführung) einholen.
Festlegen, wer die Todesnachricht wem überbringt (Angehörige, Partner). Nach dem Gesetz wird dies oft von der Polizei besorgt. Sie kann z.B. recherchieren, wer in der Wohnung des Verstorbenen (Kinder) gemeldet ist; sie informiert aber nur den nächsten Angehörigen.
Oft ist eine Begleitung erwünscht, um die Todesnachricht auch an Eltern, Geschwister, Lebensgefährten u.a. weiterzugeben.
Mitteilen der Nachricht:
- Nie telefonisch! Und nie unbeabsichtigt (lautgestelltes Funkgerät während einer Notbehandlung oder Vermisstensuche, lautes Gespräch bei DH-Flug oder in Kantine, in Hörweite von Angehörigen, Freunden, Kollegen, Presse).
- Für einen geschützten Raum sorgen, in dem alles in Ruhe und verständlich geschildert werden kann.
- Sich Zeit nehmen.
- Möglichst zu zweit kommen.
- Bewusste Aufnahmefähigkeit abwarten.
- Förmliche Vorstellung: Name, Funktion, Auftrag; eventuell Hinweis auf besondere Verbundenheit mit dem Verstorbenen.
- Klare und eindeutige Beschreibung des Geschehens.
- Trauerreaktionen zulassen (z. B. Angst, Hilflosigkeit, Verzweiflung, Erstarrung, Panik, Wut, Schuldgefühle, Schreien, Tränen, Aggression und Autoaggression).
- Überwältigende Gefühle akzeptieren (Vorwürfe, aggressives Verhalten gegenüber dem Überbringer der Nachricht u.a.m.) und nicht persönlich nehmen (Selbstschutz).
- Sachlich, geduldig und besonnen reagieren.
- Schuldgefühle weder übergehen noch verstärken, eher relativieren.
- Schweigen und sprachlose Trauer aushalten, nicht ständig reden.
- Keine guten Ratschläge geben.
- Eltern Mut machen, die Todesnachricht ihren Kindern selbst zu sagen.
- Kinder möglichst in der Familie lassen. Dafür sorgen, dass sich jemand um sie kümmert.
- Verwandte, Freunde, Bekannte, Nachbarn in Absprache mit den Betroffenen einbeziehen: "Wen möchten Sie in der jetzigen Situation informieren oder bei sich haben?"
- Wo und mit welcher Betreuungsperson kann auf Angehörige gewartet werden?
- Ist (geistlicher) Beistand erwünscht?
Für die eigene Entlastung sorgen, z.B. in einem Gespräch mit kompetenten Vertrauenspersonen.
Stiftung Mayday
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