Herr E. aus Bern galt seit einem Überführungsflug über den Nordatlantik als vermisst.
Er hinterließ Frau und drei Kinder im Alter von 8 - 14 Jahren.
Da Versicherungssummen in einem solchen Fall erst nach einer Frist von 2 Jahren gezahlt werden hatten wir vorgeschlagen, parallel zum Bruder der Witwe, mit den Schweizer Versicherungsunternehmen Gespräche für einen Verzicht auf diese Regel zu führen.
Dies wurde durch den Bruder zeitgleich mit unseren Bemühungen erreicht, so dass wir keine Übergangslösung mehr für zwei Jahre, bis zur Auszahlung der Versicherungsgelder, zu installieren brauchten.
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